Aktionstag: Aufstehen für Demokratie und Vielfalt
Auch Schülerinnen und Schüler der EKO dürfen und sollten, sofern sie deutsche Staats- sowie Unionsbürger, im Wählerverzeichnis an ihrem Wohnort eingetragen und 16 Jahre alt sind, wählen.
Auch Schülerinnen und Schüler der EKO dürfen und sollten, sofern sie deutsche Staats- sowie Unionsbürger, im Wählerverzeichnis an ihrem Wohnort eingetragen und 16 Jahre alt sind, wählen.